2. Verhandlung des Blutgerichts zu Emmendingen im J. 1739
Actenmässige Mittheilung vom Herrn Rechtsanwalt Eckert in Emmendingen.
Actum Emmendingen den 20. August 1739. Praesentes: Johann Christian Sander, Ambts-Burgermeister allhier, als bestellter Blutrichter. Assessores: 1. Heinrich Stier, Vogt zu Malterdingen, 2. Martin Jenne, Vogt zu Bahlingen, 3. Hans Jerg Engler, Vogt zu Köndringen 4. –12. etc. Nachdeme von Ihro Hfrstl.Durchlauchtigkeiten, Unserer gnädigsten Obervormundschaft und Landes- Administration, unterm 30. Juny a.c.IR. Nr. 1456 der fürstl. gnädigste Befehl, an allhiesiges Fürstl. Oberambt dahin ergangen, dass der in pto. Homicidii allhier inhafftirte, Johann Jacob Egin von Nieder- Emmendingen, seines Alters 25 Jahr, Evangel. Religion, nach vorhergegangener Besiebenung, vor ein ordentliches Malefizgericht gestellet, daselbst peinlich beklagt, defendirt, und ein den Rechten und seinem Verbrechen gemässes Urthel abgefasst, sodan solches zu gnädigster Approbation oder Aenderung unterthänigst eingeschickt werden solle, als wurde zu unterthgstr. Befolgung obgedachter Frstl. Gnädigsten Befehls, auf heutigen Donnerstag Vormittag um 9 Uhr, dieses Malefizgericht der Ordnung gemäss veranstaltet, und dabey Folgendes procediret…